Nr. 43
Art der Änderung(en)
Anpassung Formulierung bei Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung
Grund
Die Änderung ist vorbereitend zur Einführung neuer Funktionalität (Funktionsverbote iSd § 5 Abs. 2 lit. h RuVO/WDFV) notwendig. Die nun verwendete universellere Formulierung ermöglicht den Widerruf aller Strafarten über die neuen Texte BW-01, BW-02.
Betroffene Vorgangstypen
- Strafantrag (Beabsichtigte Entscheidung)
- Entscheidung
Änderungen
Es ist der Textinhalt der folgenden Mustertexte vollständig durch den neuen Textinhalt zu ersetzen (Copy & Paste):
Beabsichtigte Entscheidung (Strafantrag)
Entscheidung
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