Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache
auf Antrag des/der %ANZ_VON% vom %ANZ_DAT% auf nachträgliche Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung gegen
%SPNAME%
wegen eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren
BESCHLOSSEN:
Die Vollstreckung der Strafe wird ab dem %BEWVONRAUM% für den verbleibenden Strafzeitraum von %BEWBEG% Tagen zur Bewährung ausgesetzt. %SPNAME% wird aufgegeben, %BEWAUF%.
Die Bewährungszeit wird auf den Zeitraum vom %BEWVON% bis zum %BEWBIS% festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt %VBETR%.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%
Hinweise zur Strafaussetzung zur Bewährung:
Widerruf
Die Strafaussetzung zur Bewährung kann widerrufen werden, wenn %SPNAME% wegen einer erneuten sportwidrigen Handlung, die sich während der Strafzeit oder der Bewährungszeit ereignet hat, eine neuerliche Strafe von mehr als vier Spielen bzw. einem Monat oder eine Geldstrafe von mehr als EUR 100,- verwirkt.
Auflagen
%SPNAME% ist verpflichtet, die fristgerechte Erfüllung der Auflagen unverzüglich nachzuweisen. Bei zur Bewährung ausgesetzten Strafzeiten, ist die Erfüllung der Auflage bis zur Beginn der Bewährungszeit nachzuweisen.
Bei anderen zur Bewährung ausgesetzten Strafen ist die Erfüllung unverzüglich nach Beginn der Bewährungszeit nachzuweisen.
Erfolgt der Nachweis nicht fristgemäß, widerruft das Rechtsorgan von Amts wegen die Aussetzung zur Bewährung, wenn nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Verhängung weiterer Auflagen oder die Verlängerung der Bewährungszeit ausreichen.