Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache gegen
%SPNAME%
wegen des Verdachts eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Vorsitzende(n) %BES% am %VGDAT%
BESCHLOSSEN:
Als zuständiges Gericht erster Instanz wird das Sportgericht des %GEBIET% bestimmt.
Die Kosten des Verfahrens bleiben außer Ansatz.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%