Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache des Einspruchs gegen die Spielwertung wegen eines/r %TAT% des
%SPNAME%
anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren
BESCHLOSSEN:
Nach Rücknahme des Einspruchs gegen die Spielwertung sind %VBETR% die eingezahlten Gebühren durch die Kreis-/Verbandskasse zu erstatten.
Die Kosten des Verfahrens bleiben außer Ansatz.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%