Mustertexte

Mustertexte & Rechtsmittelbelehrungen

Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%

In der Sportrechtssache gegen

%SPNAME%

wegen eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren

FÜR RECHT ERKANNT:

%SPNAME% wird wegen eines/r %TAT% zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR %STRAFE% verurteilt.

Die Vollstreckung der Geldstrafe wird in Höhe von EUR %BEWGELD% zur Bewährung ausgesetzt. %SPNAME% wird aufgegeben, %BEWAUF%.

Die Bewährungszeit beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Sie wird vorläufig auf den Zeitraum vom %BEWVON% bis zum %BEWBIS% festgesetzt. Tritt Rechtskraft erst nach dem %BEWVON% ein, verschiebt sich der Zeitraum der festgesetzten Bewährungszeit entsprechend.

Die Kosten des Verfahrens trägt %SPNAME%.

Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%

Hinweise zur Strafaussetzung zur Bewährung:

Widerruf
Die Strafaussetzung zur Bewährung kann widerrufen werden, wenn %SPNAME% wegen einer erneuten sportwidrigen Handlung, die sich während der Strafzeit oder der Bewährungszeit ereignet hat, eine neuerliche Strafe von mehr als vier Spielen bzw. einem Monat oder eine Geldstrafe von mehr als EUR 100,- verwirkt.

Auflagen
%SPNAME% ist verpflichtet, die fristgerechte Erfüllung der Auflagen unverzüglich nachzuweisen. Bei zur Bewährung ausgesetzten Strafzeiten, ist die Erfüllung der Auflage bis zur Beginn der Bewährungszeit nachzuweisen.
Bei anderen zur Bewährung ausgesetzten Strafen ist die Erfüllung unverzüglich nach Beginn der Bewährungszeit nachzuweisen.
Erfolgt der Nachweis nicht fristgemäß, widerruft das Rechtsorgan von Amts wegen die Aussetzung zur Bewährung, wenn nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Verhängung weiterer Auflagen oder die Verlängerung der Bewährungszeit ausreichen.