Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache gegen
%SPNAME%
wegen eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren
FÜR RECHT ERKANNT:
%SPNAME% wird wegen eines/r %TAT% vom %GSPVON% bis zum %GSPBIS% untersagt, die Tätigkeit als %FUNKTIONAERSTYP% im Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), seinen Regional- und Landesverbänden sowie den hierin organisierten Vereinen auszuüben.
Die Vollstreckung der Strafe wird ab dem %BEWVONRAUM% für den verbleibenden Strafzeitraum von %BEWBEG% Tagen zur Bewährung ausgesetzt.
Die Bewährungszeit beginnt mit Eintritt der Strafaussetzung und wird auf den doppelten ungekürzten Strafzeitraum, höchstens jedoch zwei Jahre, festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt %SPNAME%.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%
Hinweise zur Strafaussetzung zur Bewährung:
Widerruf
Die Strafaussetzung zur Bewährung kann widerrufen werden, wenn %SPNAME% wegen einer erneuten sportwidrigen Handlung, die sich während der Strafzeit oder der Bewährungszeit ereignet hat, eine neuerliche Strafe von mehr als vier Spielen bzw. einem Monat oder eine Geldstrafe von mehr als EUR 100,- verwirkt.