Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache gegen
%SPNAME%
wegen des Verdachts eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT%
VERFÜGT:
%SPNAME% wird vorläufig, höchstens jedoch bis zum %GSPBIS%, untersagt, den Innenraum der jeweiligen Spielstätten in einem Zeitraum von 60 Minuten vor bis 30 Minuten nach den Spielen des %VBETR% zu betreten.
Die Kosten des Verfahrens trägt %SPNAME%.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%