Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache gegen
%SPNAME%
wegen des Verdachts eines/r %TAT% anlässlich des %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT%
BESCHLOSSEN:
Das Verfahren gegen %SPNAME% wird vorläufig eingestellt. Die endgültige Einstellung des Verfahrens wird von folgender Auflage abhängig gemacht, die %SPNAME% binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung dem %GERICHT% nachzuweisen hat: %AUFLAGE%.
Die Kostenentscheidung bleibt der verfahrensabschließenden Entscheidung vorbehalten.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%