Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache
betreffend die Spielwertung des abgebrochenenen %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren
FÜR RECHT ERKANNT:
1. Das abgebrochene %LIGA%-Spiel %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% ist nach %PARA1% für beide Mannschaften mit 0:2 Toren als verloren zu werten.
2. Die Kosten des Verfahrens haben %HVEREIN% und %GVEREIN% zu je 50 % zu tragen.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%