Aktenzeichen: %AKZ%; %FALLGRUNDLAGE%
In der Sportrechtssache
betreffend die Spielwertung des abgebrochenenen %LIGA%-Spiels %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% hat das %GERICHT% durch seine/n Sportrichter/Sportrichterin(nen) %BES% am %VGDAT% im schriftlichen Verfahren
FÜR RECHT ERKANNT:
1. Das abgebrochene %LIGA%-Spiel %FALLGRUNDLAGE% vom %SPDATG% ist neu anzusetzen.
2. Kosten werden nicht erhoben.
Angewendete Vorschrift(en): %PARA1%