Daten für notwendige Anpassungen der Rechtsmittelbelehrungen
Keine Anpassung notwendig
Die "Rechtsmittelbelehrungen" zu den "Vorgangstypen"
- Stellungnahme
- Beabsichtigte Entscheidung
- Ladung
müssen weder auf den Verband noch auf den Gerichtstypen hin angepasst werden. Das gleiche gilt für alle Rechtsmittelbelehrungen, die im Vorgangstyp "Entscheidung" hinterlegt sind, aber nicht im nachfolgenden Abschnitt aufgeführt sind.
Anpassung notwendig
Die Rechtsmittelbelehrungen im Vorgangstyp "Entscheidung" erfordern hingegen teilweise eine Anpassung, die sich am "Gerichtstyp" und dem jeweiligen Verband orientiert. Betroffen sind folgende Rechtsmittelbelehrungen:
- Berufung
- Beschwerde (außer VG)
- Nichtzulassungsbeschwerde
- Revision
- Widerspruch
Die Anpassungen sind in den jeweiligen Texten der Rechtsmittelbelehrungen durch Marker ($BEISPIEL$) gekennzeichnet. Dabei werden folgende Marker verwendet:
$SG$
Allgemein verwendbare Bezeichnung der Gerichtsebene, deren Entscheidung angefochten wird (= Gerichtsebene, in dem die RMB hinterlegt wird), dabei ist die Gerichtsebene nicht zwingend mit dem technischen Begriff des "Gerichtstyps" identisch. Es werden verwendet:
LV
- KJSG: Kreisjugendsportgericht
- KSG: Kreissportgericht
- BJSG: Bezirksjugendsportgericht
- BSG: Bezirkssportgericht
- VJSG: Verbandsjugendsportgericht
- VSG: Verbandssportgericht
RV
- JSG: Jugendsportgericht
- SG: Sportgericht
- VJG: Verbandsjugendsportgericht
- VG: Verbandsgericht