$NO$ Innerhalb derselben Frist von zehn Tagen ist die Rechtsmittelgebühr an die Geschäftsstelle des $RM_VERBAND$, $RM_KONTODATEN$, zu zahlen. Die Gebühr beträgt EUR $RM_GEBUEHR$. Vereine, die mit ihren ersten Mannschaften in der Kreisliga B, C oder D spielen, sowie Einzelmitglieder haben nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen.