$NO$ Die $RM$ ist innerhalb von zehn Tagen nach der Verkündung des Urteils bei dem $SG$ einzulegen. Ist eine Verkündung des Urteils nicht erfolgt oder hat die Verkündung nicht in Anwesenheit des Berufungsführers oder eines Vertreters stattgefunden, so beginnt für ihn die Frist mit der Zustellung der Urteilsformel. Für den bisher nicht am Verfahren beteiligten Rechtsmittelführer, beginnt die Frist am Tage nach dem Erscheinungstag der Veröffentlichung der Urteilsformel in den Amtlichen/Offiziellen Mitteilungen.