Mustertexte

Mustertexte & Rechtsmittelbelehrungen

Nr. 59

Art der Änderung(en)

Grund

Einstellungsbeschlüsse des Rechtsmittelgerichts sind nicht anfechtbar. Es wird daher für die Rechtsmittelsportgerichte der LV (BSG, BJSG, VSG, VJSG) eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung ergänzt. Bisher war für Beschlüsse der Rechtsmittelgerichte lediglich die Besonderheit der Beschwerdeentscheidung berücksichtigt.

Für die Rechtsmittelgerichte des RV (VJG, VG) ist die Rechtsmittelbelehrung nicht notwendig, es existiert aufgrund der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 2 RuVO/WDFV bereits eine spezielle Rechtsmittelbelehrung für diese Gerichte.

Änderungen

Die Rechtsmittelbelehrungen sind für die

der LV (ggfls. durch ersetzen inaktiver Texte) zusätzlich mit folgenden Parametern einzupflegen:

Die Änderung ist in allen Gerichtsebenen aller Verbände bereits implementiert.

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