Nr. 59
Art der Änderung(en)
- Ergänzung einer Rechtsmittelbelehrung für Einstellungsbeschlüsse der Rechtsmittelgerichte
Grund
Einstellungsbeschlüsse des Rechtsmittelgerichts sind nicht anfechtbar. Es wird daher für die Rechtsmittelsportgerichte der LV (BSG, BJSG, VSG, VJSG) eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung ergänzt. Bisher war für Beschlüsse der Rechtsmittelgerichte lediglich die Besonderheit der Beschwerdeentscheidung berücksichtigt.
Für die Rechtsmittelgerichte des RV (VJG, VG) ist die Rechtsmittelbelehrung nicht notwendig, es existiert aufgrund der Vorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 2 RuVO/WDFV bereits eine spezielle Rechtsmittelbelehrung für diese Gerichte.
Änderungen
Die Rechtsmittelbelehrungen sind für die
- BSG
- BJSG
- VSG
- VJSG
der LV (ggfls. durch ersetzen inaktiver Texte) zusätzlich mit folgenden Parametern einzupflegen:
- Kennung: Beschl. Rechtsm.-ger.: kein RM
- Vorgangstyp: Entscheidung
- Urteilstyp: Beschluss
- Text: Einstell. Rechtsmittelger.
Die Änderung ist in allen Gerichtsebenen aller Verbände bereits implementiert.
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