Nr. 30
Art der Änderung(en)
Funktionalitätserweiterung: Weitere Texte für Zuständigkeitsverweisung durch BSG/BJSG und VSG/VJSG; Verweis an zuständiges Kreissportgericht.
Grund
Machen Verwaltungsstellen nach eigener Prüfung ein Verfahren bei einem aus ihrer Sicht zuständigen Sportgericht überhaĺb des Kreises anhängig und hält das Sportgericht die besondere Zuständigkeit nicht für gegeben, ermöglichen die neuen Texte diesen Sportgerichten die Sache dem sachlich zuständigen KSG zuzuweisen. Die Einleitung des Verfahrens durch die Verwaltungsstelle steht dem nicht nicht entgegegen. Vielmehr entfaltet erst diese Zuständigkeitsverweisung dann die Bindungswirkung des § 29 Abs. 1 Satz 2 RuVO/WDFV.
Betroffene Vorgangstypen
- Entscheidung
Neue Texte
ZS-05
Mustertextkennung:
ZS-05 - Zuständigkeitsverweisung (KSG)
Text:
-> ZS-05
Gerichtstyp:
LV: BSG, VSG
RV: VG
Gesetz
§ 29 RuVO
ZS-05J
Mustertextkennung:
ZS-05J - Zuständigkeitsverweisung (KJSG)
Text:
-> ZS-05J
Gerichtstyp:
LV: VJSG Nur FLVW: BJSG
RV: VJG
Gesetz
§ 29 RuVO
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