Nr. 25
Art der Änderung(en)
- Neuer Mustertext für Beabsichtigte Entscheidung:
ES-04 - Einstellung (endgült. Einstell.)
Grund
Die endgültige Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen (aus Mustertexten ES-02, ES-03) ist bereits im Vorgangstyp "Entscheidung" über den Text ES-04 - Einstellung (endgült. Einstell.) möglich. Die Mehrheit der Sportrichter verwendet (mangels prozessualler Kenntnisse) den Text nicht und belässt es nach dem Nachweis der erfüllten Auflage dabei bewenden, ohne das Verfahren formal endgültig einzustellen. Technisch verursacht dies keine Probleme. Aus dem Kreis der Sportrichter ergab sich jedoch die Anfrage, inwieweit diese endgültige Einstellung von den allgemeinen Regelungen zur Mitteilung der beabsichtigten Entscheidung ausgenommen sei und warum hierfür kein Text zur Verfügung stehe. Unabhängig davon, wie ob der Ordnungsgeber hier ebenfalls eine Mitteilung vorher erreichen wollte, ist der Sachverhalt jedenfalls nicht von § 41 Abs. 4 RuVO ausgenommen. Der Text wird dementsprechend ergänzt und ist neu hinzuzufügen.
Betroffene Vorgangstypen
- Beabsichtigte Entscheidung
Neuer Text
ES-04
Vorgangstyp:
Beabsichtigte Entscheidung
Mustertextkennung:
ES-04 - Einstellung (endgült. Einstell.)
Text:
-> ES-04
Gerichtstyp:
LV: KSG, KJSG, BSG, VSG, VJSG
FLVW zusätzlich: BJSG
RV: SG, JSG, VG, VJG
Gesetz
§ 35 RuVO
Die Änderung ist bereits in den Verbänden umgesetzt und es nichts zu veranlassen.
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