Nr. 62
Art der Änderung(en)
- Bezeichnung Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) in RMB an RuVO angepasst
Grund
Die Rechtsmittelbelehrung zu der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 57 Abs. 2 RuVO/WDFV) hat das Rechtsmittel in der Bezeichnung der RMB (Kennung) und im Text der Belehrung als "Zulassungsbeschwerde" bezeichnet.
Betroffene Gerichtsebenen
- LV: BSG, BJSG (nur FLVW), VSG, VJSG
- RV: VG, VJG
Änderungen
Kennung (Bezeichnung)
Änderung: Nichtzulassungsbeschwerde
Text
Das Wort "Zulassungsbeschwerde" ist im
- ersten Satz (8. Wort)
- Ordnungspunkt 1) (2. Wort)
- Ordnungspunkt 4) (2. Wort)
des Textes durch das Wort Nichtzulassungsbeschwerde zu ersetzen.
Die Korrektur ist aufgrund der für die jeweilige Gerichtsebene angepassten Parameter wie Kontoverbindung usw. manuell in den vorhandenen Texten vorzunehmen und sollte aus diesem Grund nicht aus der Vorlage kopiert werden.
Die Änderung ist in allen Gerichtsebenen aller Verbände bereits implementiert.
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