Nr. 42
Art der Änderung(en)
Überarbeitung der Texte der Rechtsmittelbelehrungen zur Begrifflichkeit der "Rechtsmittelgebühr" anstelle "Rechtsmittelgebühren", sowie Vereinheitlichung der Angabe des Währungszeichens "EUR" anstelle "€".
Grund
Präzisierung der Begrifflichkeit; es handelt sich um eine "Gebühr" und nicht um "Gebühren" (Schneider, 2017). Die Angabe des Währungszeichens wird mit der Änderung vereinheitlicht und ist identisch mit der in den Mustertexten selbst für Geldbeträge verwendeten Kennzeichnung EUR. Im Hinblick auf die geringen Auswirkungen und den hierfür entstehenden Aufwand sind die Änderungen lediglich begleitend mit anderen Änderungen umsetzbar (s.u.)
Betroffene Rechtsmittelbelehrungen
Betroffen sind nur die Rechtsmittelbelehrungen, die Zahlungsangaben enthalten:
- Beschwerde gg. Beschluss
- Berfung gg. Urteil
- Widerspruch gg. einstw. Verf.
- Revision gg. Berufungsurteil
- Zulassungsbeschwerde
Änderung
Durch die je Verband und innerhalb eines Verbandes je Gerichtstyp/Gerichtsebene unterschiedlich ergänzten Texte (Anschriften Verbände, Bezeichnung Sportgericht, Verband des zuständigen Rechtsmittelgerichts, Höhe der Rechtsmittelgebühr, Empfängerkonto, usw.) sind die Änderungen durch Bearbeitung der einzelnen Texte manuell durchzuführen und können nicht kopiert werden. Die Änderungen sind über einen Zeitraum von ca. 9 Monate in kleineren Abschnitten begleitend durchgeführt worden und mit dieser Veröffentlichung abgeschlossen.
Die Änderung ist in allen Gerichtsebenen aller Verbände bereits implementiert.
Verbundene Änderungen
Die Änderungen Nr. 40 RMB: Formatierung betrifft die gleichen Texte und ist zeitgleich erfolgt.
| -> zurück zur Übersicht der Änderungen <- |