Konfiguration Mustertexte
Die Eingabemaske zu Mustertexten (Sportgerichtsbarkeit -> Mustertexte) enthält bei der Erstellung neuer oder der Bearbeitung bestehender Mustertexte nur wenige Auswahlmöglichkeiten. Es ist essentiell, dass die Zuordnung der Mustertexte der AG den jeweils aufgeführten Vorgaben folgt und die bisher für Sportgerichte verwendeten Texte einer zukünftigen Verwendung entzogen werden. Da die Einträge in der Datenbanktabelle für Mustertexte nicht entfernt, sondern nur verändert werden können, sollten die vorhandenen Texte durch die neuen Texte ersetzt werden. Bereits vorhandene Texte (auch Mustertexte für Staffelleiter!) sollten wie folgt überprüft werden:
a) Staffelleiter: Gerichtstyp (Mehrfachwahl möglich) muss auf "Spielleitende Instanz" und/oder "Spielleitende Instanz Jugend" stehen.
b) ältere Texte für Sportrichter: Unter "Mustertext aktiv" muss der Auswahlhaken entfernt sein; die Texte sind damit deaktiviert.
Die Maske ist unterteilt in "Allgemein" und "Mustertext". Es ist dennoch je Mustertext auch der allgemeine Teil einzustellen.
Vorgangstyp:
Der Vorgangstyp gibt den jeweiligen Verfahrensschritt an, bei dem der Text verwendet wird.
Keine Auswahl = Nicht verwendet; keine aktiven Texte sollten diesem Eintrag zugeordnet sein. Bisher evtl. dort zugeordnete Texte sollten bei Bedarf dem jeweils passenden Vorgangstyp und zusätzlich dem "Gerichtstyp" Spielleitende Stellen (und ggfls. Spielleitende Stellen der Jugend) zugeordnet werden.
Strafantrag = Beabsichtigte Entscheidung
Stellungnahme = Stellungnahme
Verhandlungsladung = Verhandlungsladung
Entscheidung = Urteil; Beschluss
Außerkraftsetzung = Nicht verwendet für Sportgerichte; Zuordnung für Spielleitende Stellen und Spielleitende Stellen der Jugend möglich.
Gerichtstypen
Alle auswählen = Nicht verwendet; keine aktiven Texte dürfen diesem Eintrag zugeordnet sein. Bisher dort zugeordnete Texte können bei Bedarf jedoch unproblematisch Spielleitenden Stellen (und ggfls. Spielleitenden Stellen der Jugend) zugeordnet werden.
1_Jugendsportgericht = KJSG (LV); JSG (RV)
2_Kreissportgericht = KSG
3_Bezirkssportgericht = BSG
4_Verbandssportgericht = VSG (LV); SG (RV)
5_Verbandsgericht = VG
7_Bezirksjugendsportgericht = BJSG
8_Verbandsjugendsportgericht = VJSG (LV); VJG (RV)
Mustertext aktiv
Die gelieferten Texte sind alle auf aktiv zu stellen. Im Gegenzug sind alle weiteren aktiven Texte zu deaktivieren, sofern sie für Sportgerichte vorgesehen waren. Waren die Texte für Sportgerichte und Spielleitende Stellen vorgesehen, können die Texte für die Spielleitenden Stellen unproblematisch weiter verwendet werden.
Mustertextkennung
Es handelt sich um den Namen des Eintrags im Dropdown Menü der Mustertextauswahl für den Sportrichter. Das hier gewählte Schema ist ein Kompromiss zwischen der Filterung für den Administrator der Mustertexte und der Verwendbarkeit für den Sportrichter ohne weiteres Hilfsmittel (wie bspw. der Katalog aller Mustertexte in Bayern).
Beispiel:
SP-01 - Sperre (Wochen/Spiele)
Erläuterung:
a) Die ersten beiden Buchstaben kennzeichnen bei Entscheidungen und der Mitteilung der beabsichtigten Entscheidung stets die Rechtsfolge (z.B.: SP = Sperre; GS = Geldstrafe; ES = Einstellung). In Verfahrensschritten ohne Rechtsfolge wird dennoch das gewünschte "Ergebnis des Schreibens" mit den ersten beiden Buchstaben gekennzeichnet (z.B. ST = Stellungnahme).
Im Beispiel handelt es sich demnach um einen Text für Spielersperren
b) Die letzten Stellen kennzeichnen Ordnungsziffern für verschiedene Textvarianten.
Für die Spielersperre des Beispiels bestehen beispielsweise für alle Sportgerichte diese Textvarianten zur Wahl:
01 = Eine in Wochen bemessene Sperrstrafe, vgl. § 11 Abs. 5 RuVO/WDFV
02 = Eine Sperrstrafe, die nicht in Wochen bemessen werden kann (ab 13 Wochen = 3 Monate) und daher keine Angabe zur maximalen Anzahl der Pflichtspiele mehr enthält.
03 = Sperrstrafe, deren Vollstreckung zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wird
04 = Sperrstrafe, deren Vollstreckung nach Erfüllung von Auflagen zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Ordnungsziffern sind eher als notwendiges Unterscheidungsmerkmal zu verstehen und dienen nicht der Orientierung für Anwender. So sind bestimmte Texte oder auch ganze Textbereiche nicht für alle Anwender sichtbar oder vorhanden: Rechtsmitteltexte sind z.B. für das Kreissportgericht nicht auswählbar. Ferner können Bereiche der Ordnungsziffern für zukünftige Textvarianten bzw. geplante Texte reserviert sein.
d) Am Ende folgt eine Beschreibung des Textes in Stichwörtern, die sich nach dem o.g. richtet und Auswahl durch den Sportrichter erleichtern soll.
Im Beispiel demnach "Sperre (Wochen/Spiele)"