Mustertexte

Mustertexte & Rechtsmittelbelehrungen

Gem. § 31 Abs. 2 RuVO/WDFV wird darauf hingewiesen, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Stellungnahme besteht und dies im Rahmen der Entscheidungsfindung nicht zu Ungunsten des Beschuldigten %SPNAME% verwertet werden darf.